EU-Beihilferecht;
staatliche Ausgleichszahlungen für Brüsseler IRIS-Krankenhäuser

Europa

Die EU-Kommission hat öffentliche Finanzhilfen, mit denen seit 1996 angelaufene Verluste der öffentlichen IRIS-Krankenhäuser in Brüssel ausgeglichen wurden, als mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar angesehen. Als spezifische Gemeinwohlaufgabe sieht die Kommission vorliegend die Sonderaufgaben an, die den IRIS-Krankenhäusern neben grundlegenden Krankenhausaufgaben obliegen. Dies ist insbesondere die Pflicht, sämtlichen Patienten und auch den ärmsten Schichten der Brüsseler Bevölkerung ungeachtet ihrer Zahlungsfähigkeit, Versicherung und dem Vorliegen von Notfällen den Zugang zu Krankenhausleistungen sowie einer hochwertigen Krankenhausversorgung zu ermöglichen.

LKT Rundschreiben Nr. 038/2017 [PDF-Dokument: 62 kB]

24.01.2017